AGBs

AGB Stand 07.01.25


Anmeldung, Lebensmittelabgabe Breitenbach

 Kosten für Abholer

  • 2.- CHF pro Abholung

  • Es besteht die Möglichkeit zur Vorauszahlung von mehreren Abholungen. Max 10 zum Voraus.

  • Zu beachten bei Vorauszahlung: nicht erschienene aber bezahlte Tage werden nicht Rückvergütet oder Gutgeschrieben.

  • Die Bezahlung kann max. eine Woche aufgeschoben werden, der Betrag muss in der Folgewoche beglichen werden, zusätzlich zur Tagesabholung.


Ablauf Lebensmittelabgabe

  • Angenommen Personen dürfen einmal pro Woche Lebensmittel abholen

  • Die Lebensmittelabgabe findet immer am selben Tag und zur selben Uhrzeit statt.

  • Angemeldete Personen werden Zeiten und Tage zugeteilt. (Wünsche werden nur wenn möglich berücksichtigt)

  • Die Lebensmittel werden anhand der gemeldeten Personenzahl, vom Personal zugeteilt.

  • Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Menge oder Art der Lebensmittel.

  • Bei der Abgabemenge ist zudem entscheidend wie viel Waren im Lager vorhanden sind.

  • Ein nicht abgesprochenes Erscheinen an einem anderen Tag oder zu einer anderen Zeit ist nicht erwünscht.

  • Es darf nur die Angemeldete Person bzw. Lebenspartner/in (auf der Anmeldung und Bezugskarte notiert) die Lebensmittel abholen.

  • Alle Lebensmittel werden einwandfrei abgegeben, die Kühlkette wird bis zur Abgabe eingehalten. Ab der Übergabe an den Kunden erlischt die Verantwortung des Dreierlei.

  • Das Dreierlei verteilt Grundsätzlich keine Offenen und Gekühlten Lebensmittel wie zb Belegte Brote und Cremetorten etc.

  • Eine geeignete und genug grosse Transportmöglichkeit muss vom Abholer selber mitgebracht werden. Es werden keine Kisten etc. des Dreierlei verliehen.


Aufnahmekriterien

  • Verfügbarer Platz in der Lebensmittelabgabe

  • Vollständig und wahrheitsgetreu ausgefülltes Anmeldeformular

  • Ausweisdokument

  • Der Vorstand des Dreierlei entscheidet schnellstmöglich über die Aufnahme oder Ablehnung und gibt den Entscheid schriftlich bekannt.

  • Bei Ablehnung kann ein erneuter Antrag frühestens nach drei Monaten gestellt werden.

Bei extrem grossem Interesse an dem Angebot «Lebensmittelabgabe» können die Aufnahmekriterien verschärft werden zB mit dem Vorzeigen einer Sozialkarte, Krankenkassenverbilligung oder ähnliches.


Mögliche Ausschlusskriterien

  • Personen mit dem Status N, F, S können das Angebot nicht in Anspruch nehmen

  • Mehrfachbezug an verschiedenen/anderen Abgabestellen der NWS/Basel/Jura

  • Bewusst falsche Anmeldedaten: zB Personenzahl

  • Mehrmaliges Nicht oder zu spät erscheinen

  • Respektloses Verhalten den Mitarbeitern oder anderen Bezügern gegenüber