Kosten für Abholer
- –2.– CHF pro Abholung
- –Vorauszahlung möglich – max. 10 Abholungen im Voraus
- –Nicht erschienene aber bezahlte Tage werden nicht rückvergütet oder gutgeschrieben
- –Die Bezahlung kann max. eine Woche aufgeschoben werden; der Betrag muss in der Folgewoche beglichen werden, zusätzlich zur Tagesabholung
Ablauf Lebensmittelabgabe
- –Angenommene Personen dürfen einmal pro Woche Lebensmittel abholen
- –Die Lebensmittelabgabe findet immer am selben Tag und zur selben Uhrzeit statt
- –Angemeldete Personen werden Zeiten und Tage zugeteilt (Wünsche werden nur wenn möglich berücksichtigt)
- –Die Lebensmittel werden anhand der gemeldeten Personenzahl vom Personal zugeteilt
- –Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Menge oder Art der Lebensmittel
- –Bei der Abgabemenge ist zudem entscheidend, wie viel Waren im Lager vorhanden sind
- –Ein nicht abgesprochenes Erscheinen an einem anderen Tag oder zu einer anderen Zeit ist nicht erwünscht
- –Es darf nur die angemeldete Person bzw. Lebenspartner/in (auf der Anmeldung und Bezugskarte notiert) die Lebensmittel abholen
- –Alle Lebensmittel werden einwandfrei abgegeben; die Kühlkette wird bis zur Abgabe eingehalten. Ab der Übergabe erlischt die Verantwortung des Dreierlei
- –Das Dreierlei verteilt grundsätzlich keine offenen und gekühlten Lebensmittel wie z.B. belegte Brote und Cremetorten
- –Eine geeignete Transportmöglichkeit muss vom Abholer mitgebracht werden. Es werden keine Kisten des Dreierlei verliehen
Aufnahmekriterien
- –Verfügbarer Platz in der Lebensmittelabgabe
- –Vollständig und wahrheitsgetreu ausgefülltes Anmeldeformular
- –Ausweisdokument
- –Der Vorstand des Dreierlei entscheidet schnellstmöglich über Aufnahme oder Ablehnung und gibt den Entscheid schriftlich bekannt
- –Bei Ablehnung kann ein erneuter Antrag frühestens nach drei Monaten gestellt werden
Bei extrem grossem Interesse können die Aufnahmekriterien verschärft werden, z.B. durch Vorzeigen einer Sozialkarte oder Krankenkassenverbilligung.
Mögliche Ausschlusskriterien
- –Personen mit dem Status N, F, S können das Angebot nicht in Anspruch nehmen
- –Mehrfachbezug an verschiedenen Abgabestellen der NWS/Basel/Jura
- –Bewusst falsche Anmeldedaten, z.B. Personenzahl
- –Mehrmaliges Nicht- oder zu-spät-Erscheinen
- –Respektloses Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder anderen Bezügern